Krankenpflege
Die Aufgaben der Krankenpflege sind sehr vielseitig und unterteilen sich in Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Beratungstätigkeiten und Pflegegutachten.
Grundpflege (Pflegekassenleistung SGB XI)
umfasst die tägliche Körperpflege bis hin zu speziellen Pflegetätigkeiten wie z.B. die Lagerung bei schwerstpflegebedürftigen Menschen oder die Hilfe beim Toilettengang.
Behandlungspflege (Krankenkassenleistung SGB V)
beinhalten, Tätigkeiten die einen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen, hierzu zählen z.B. Verbandswechsel, Legen eines Dauerkatheters und Injektionen (Spritzen).
Hauswirtschaft (Pflegekassenleistung SGB XI)
sind ergänzende Tätigkeiten im Haushalt wie z.B. die Hilfe bei der Zubereitung des Essens oder Einkaufen von Lebensmitteln
Beratung (Pflegekassenleistung SGB XI)
Anspruch auf Beratung hat jeder Patient bei Erstaufnahme und bei Änderung der Pflegezustandes (Pflegestufenanpassung).
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