2010 Erhöhung der Pflegestufen
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege. Hierfür ist eine sogenannte Pflegestufe Voraussetzung. Welche der fünf Pflegestufen Sie in Anspruch nehmen können, bestimmt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) in seinem Gutachten. Wir sind Vertragspartner aller Kassen.
Die Pflegestufen gliedern sich für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes (Sachleistungen) wie folgt auf:
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Pflegestufe 0      100,- / 200,- € / mtl. (eingeschränkte Alltagskompetenz)
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Pflegestufe I       420,- € / mtl. (NEU 440,- € / mtl. ab 01.01.2010)
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Pflegestufe II    980,- € / mtl. (NEU 1040,- € / mtl. ab 01.01.2010)
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Pflegestufe III  1.470,- € / mtl. (NEU 1510,- € / mtl. ab 01.01.2010)
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Härtefall IV      1.918,- € / mtl.
Daneben können Geldleistungen bzw. Kombileistungen bei Pflege durch Angehörige geltend gemacht werden.
Die Pflegeversicherung ist eine Art Teilkasko-Versicherung, d.h. die Kosten, die über den Betrag der Pflegestufe hinausgehen, muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Zusätzliche Kosten für „Pflegehilfsmittel“ und „Hilfsmittel zum Verbrauch“ wie z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Rollator, Badewannenlifter, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc. fallen nicht an. Diese Mittel stellt die Pflegekasse bei entsprechender Einstufung zur Verfügung.
Wird ein Familienmitglied zusätzlich durch Angehörige gepflegt, können außerdem 1x jährlich 1.432,- € (NEU 1510,- € / ab 01.01.2010) abgerufen werden, um z.B. eine Abwesenheit der Pflegeperson durch vermehrte Inanspruchnahme eines Pflegedienstes (Verhinderungspflege) oder Kurzzeitpflege zu überbrücken.
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Wir stehen Ihnen bei der Begutachtung durch den MDK als kompetenter Partner zur Seite.
Gerne zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch auf, wie Sie diese und weitere Leistungen bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse in Anspruch nehmen können und beantworten Ihnen all ihre Fragen zum Thema „Pflege im eigenen Zuhause“.



